Gedenkmünzen

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Als Gedenkmünze werden Münzen bezeichnet, die durch ihre Motivprägung oder Randinschrift an vergangene Ereignisse oder besondere Persönlichkeiten erinnern. Im Gegensatz zu früheren Gedenkmünzen, die vornehmlich staatspolitische Themen behandelten oder den Herrscher des Landes zeigten, um Propaganda zu betreiben, dienen heutige Gedenkmünzen ausschließlich dazu, diese für Sammler zur Verfügung zu stellen. Zwar sind Gedenkmünzen auch als gültiges Zahlungsmittel anerkannt, dieses wird durch verschiedene Faktoren jedoch in den Hintergrund gedrängt. So sind Gedenkmünzen in der Regel relativ unbekannt und werden als Zahlungsmittel daher oftmals nicht angenommen, zudem übersteigt ihr Preis in der Regel den Nennwert, sodass sich eine Zahlung mit Gedenkmünzen nicht lohnt. Eine Ausnahme bildet die 2-Euro-Gedenkmünze, die seit dem Jahr 2002 geprägt wird und mittlerweile als Sammlerstücke gehandelt werden, obwohl sie nach wie vor als reguläres Zahlungsmittel dienen. Bis zum Jahr 2009 sind insgesamt 49 dieser Gedenkmünzen von der Bundesbank in Umlauf gebracht worden. Auch in anderen Ländern werden in regelmäßigen Abständen Gedenkmünzen geprägt, die jedoch ausschließlich zum kaufen und sammeln für Münzsammler angeboten werden und nicht als Zahlungsmittel dienen. Ihr Sammlerwert übersteigt in der Regel den Nominalwert, je nach Erhaltungsgrad und Auflage, teilweise ganz erheblich.